Gemeinschaftspraxis OJAS Zell am Moos NÄHE MONDSEE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Praxisräume

 

 

1.              Identität der Praxisinhaberin

Petra Freysoldt, geb. 10.05.1983

Hauptstraße 3, 4893 Zell am Moos

Tel.: 0677 6296 9740

www.ojas-therapiezentrum.at

 

2.              Allgemeines

2.1.           Für die bessere Lesbarkeit sind die AGB im generischem Feminin verfasst. Sie gelten aber gleichermaßen für Männer, Inter- und Transpersonen.

2.2.           Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Raumbuchungen, in weiterer Folge „Leistung“ genannt.

2.3.           Praxisnutzerin ist gemäß dieser AGB jede natürliche oder juristische Person, welche die Leistungen in Anspruch nimmt und über die Webseite von »OJAS« einen Kauf von „Zeitkontingent“ durchführt.

2.4.           Mit der Buchung dieser Leistung erklärt sich die Praxisnutzerin auch ohne gesonderte schriftliche Zustimmung mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden.

2.5.           Bestehenden entgegenstehenden AGB der Raumnutzerin wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.6.           Die Praxisnutzerin erteilt schon jetzt die Zustimmung dazu, dass allenfalls weitere Professionisten die angeführten Räumlichkeiten an den verbleibenden Zeiten nutzen werden.

 

3.              Gebrauchsrecht der Nutzerin

3.1.           Die Räume der Gemeinschaftspraxis dürfen ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke im Zuge der selbständigen Tätigkeit der Praxisnutzerin genutzt werden. Jede Änderung des Verwendungszweckes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Praxisinhaberin und ist im Vorfeld einzuholen.

3.2.           Die Praxisinhaberin übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Eignung des Bestandsobjektes oder für besondere Erfordernisse der Praxisnutzerin.

3.3.           Es ist auch Sache der Praxisnutzerin, selbst für die Erlangung aller öffentlich-rechtlichen Bewilligungen zum Betrieb ihres Unternehmens im Bestandsobjekt zu sorgen.

3.4.           Die Praxisnutzerin verpflichtet sich, bei ihrer Tätigkeit alle baubehördlichen, feuerpolizeilichen und gewerberechtlichen Bestimmungen sowie Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu beachten, durch deren Nichteinhaltung die Rechte der Praxisinhaberin beeinträchtigt werden könnten oder dieser Pflichten entstehen könnten.

3.5.           Sollte ein der Praxisnutzerin zurechenbares Verhalten den Hauptvermieter zur vorzeitigen Auflösung des Hauptmietverhältnisses mit der Praxisinhaberin berechtigen, gilt eine Vertragsstrafe in der Höhe von € 1.000,- (in Worten Eintausend Euro) als vereinbart. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche der Praxisinhaberin bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3.6.           Für den Fall, dass der Hauptvermieter Auflösungsansprüche gegen die Praxisinhaberin geltend macht, die allenfalls auf ein der Praxisnutzerin zurechenbares Verhalten zurückgeführt werden, verpflichtet sich die Praxisinhaberin, die Praxisnutzerin umgehend darüber zu informieren und diese in Gespräche mit dem Hauptvermieter einzubeziehen. Sollte es trotz des Versuches einer gütlichen Einigung mit dem Hauptvermieter zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, wird die Praxisnutzerin der Praxisinhaberin Streithilfe leisten und die Vertragsparteien sich wechselseitig unterstützen.

 

4.              Preise & Buchung & Gültigkeit

4.1.           Die vereinbarte Raumnutzungsgebühr versteht sich inklusive Nebenkosten, Reinigungs-, Heiz- und Stromkosten, jedoch exklusive Werbe- und Marketingkosten.

4.2.           Die Verrechnung erfolgt in Einheiten.  1 Einheit = 90 Minuten

4.3.           Eine Einheit in den Räumen »Kapha u. Vata« kostet EUR 20,- (in Worten: Zwanzig Euro). Die »Package Buchung« bezieht sich auf 10 Einheiten zum Gesamtpreis von EUR 180,- (in Worten: Einhundertachtzig Euro).
Eine Einheit im Seminarraum »Prana« kostet EUR 25,- (in Worten: Fünfundzwanzig Euro). Die »Package Buchung« bezieht sich auf 10 Einheiten zum Gesamtpreis von EUR 220,- (in Worten: Zweihundertzwanzig Euro)

4.4.           Die Zahlung erfolgt mittels einer Vorab-Buchung über die Webseite (www.ojas-therapiezentrum.at) per PayPal. Über die getätigte Zahlung wird eine Rechnung ausgestellt.

4.5.           Die Praxisnutzerin bucht selbstständig durch die Eintragung im Google-Kalender, ihre korrekten und tatsächlichen Raumnutzungszeiten. Es gelten dabei folgende Regeln: Die Buchungszeit beginnt mit dem Betreten der Praxisräumlichkeiten, unabhängig davon, ob die Praxisnutzerin in dieser Zeit schon mit Klienten arbeitet. Somit gelten eventuelle persönliche „Lüftungszeiten“, Vorbereitungszeiten, etc. bereits als Raumnutzungszeiten und sind auch als diese zu erfassen.

4.6.           Mit dem Eintrag in den Google-Kalender gilt der Raum als fix gebucht. Eine Stornierung ist nur zu den unten genannten Stornobedingungen möglich.

4.7.           Folgende Zeitfenster können gebucht werden:

08:45 - 10:15 (1. Stunde)

10:30 - 12:00 (2. Stunde)

12:15 - 13:45 (3. Stunde)

14:00 - 15:30 (4. Stunde)

15:45 - 17:15 (5. Stunde)

17:30 - 19:00 (6. Stunde)

19:15 - 20:45 (7. Stunde)

4.8.           Zwischen zwei Einheiten sind 15 Minuten Pause eingeplant, in die der jeweilige Raum gelüftet und ggf. der nächsten Raumnutzerin überlassen wird.

4.9.           Das käuflich erworbene Zeitkontigent, muss innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden, sonst verfällt es. Als Richtwert gilt hierbei, die Übermittlung der Zugangsdaten per E-Mail an die Raumnutzerin zum Google-Kalender.

 

5.              Wartung und Instandhaltung

5.1.           Das Bestandsobjekt ist von der Praxisnutzerin pfleglich und unter möglichster Schonung der Substanz zu behandeln. Ernste Schäden des Hauses sind der Praxisinhaberin bei sonstigem Schadenersatz unverzüglich zu melden.

5.2.           Von der Praxisnutzerin gewünschte Veränderungen bzw. Verbesserungen des Mietgegenstandes bedürfen der Genehmigung der Praxisinhaberin.

5.3.           Aus zeitlichen Störungen der Wasserzufuhr und Energieversorgung sowie aus Gebrechen an Gas- Licht-, Kanalisation-, Strom-, Wasserleitungen u. dgl. kann die Praxisnutzerin gegenüber der Praxisinhaberin keine Schadenersatzansprüche ableiten, sofern diese daran kein grobes Verschulden trifft.

5.4.           Die Praxisnutzerin sagt zu, eine Betriebs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen.

5.5.           Kosten für Schäden, die die Praxisnutzerin oder die Teilnehmer ihrer Veranstaltungen verursacht haben, sind von der Praxisnutzerin zu bezahlen.

5.6.           Sollte wegen besonderer Verschmutzung eine Nachreinigung erforderlich sein, wird der Praxisnutzerin eine Reinigungspauschale in Rechnung gestellt (aktuell EUR 35,00 pro Stunde)

5.7.           Die Praxisnutzerin haftet der Praxisinhaberin gegenüber, für alle Schäden und Nachteile, die sie selbst, deren Klienten, durch sie oder durch die in das Bestandsobjekt aufgenommene Personen oder sonstige in ihrem Einflussbereich stehende Dritte, entsteht. Behauptet die Praxisnutzerin eine Ursache durch sonstige Dritte, so trifft sie die Beweislast.

5.8.           Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände übernommen.

 

6.              Untervermietung, Weitergabe

6.1.           Der Praxisnutzerin ist es untersagt, das Bestandsobjekt oder Teile davon, entgeltlich oder unentgeltlich, Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst in irgendeiner Weise weiterzugeben.

6.2.           Weiters darf keine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dieser Vereinbarung, ganz oder teilweise, in welcher Form auch immer, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Praxisinhaberin erfolgen.

 

7.              Rücktritt, Stornierungen, Widerruf

7.1.           Raumbuchungen können von beiden Seiten bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Der Stornovorgang kann nur mittels E-Mail an: willkommen@ojas-therapiezentrum.at durchgeführt werden.

7.2.           Bei verspätetem Eintreffen von Klienten zum vereinbarten Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Raumbuchungszeit.

7.3.           In dringenden Ausnahmefällen (z.B. Instandhaltungsarbeiten) hat die Praxisinhaberin das Recht, der Praxisnutzerin andere als die ursprünglich gebuchten Raumnutzungszeiten und/oder Räumlichkeiten zuzuweisen oder eine bestimmte Art der Nutzung einzuschränken oder zu untersagen.

7.4.           Erst wenn diese alternative Zuweisung von Räumlichkeiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich oder für die Erbringung der Leistungen der Praxisnutzerin objektiv ungeeignet ist, werden die Buchungskosten zurückerstatten.

7.5.           Die Geltendmachung eines entgangenen Gewinns oder weitergehender Schadenersatzansprüche durch die Praxisnutzerin gegenüber der Praxisinhaberin wird ausgeschlossen.

 

8.              Datenspeicherung

8.1.           Zur Abwicklung der Korrespondenz werden personenbezogene Daten der Raumnutzerin benötigt. Die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzgrundverordnung). Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung genutzt. Die Raumnutzerin kann jederzeit Auskunft über die von ihr gespeicherten Daten erhalten und die Löschung derselben in Fällen des Art. 17 DSGVO verlangen.

 

9.              Sonstige Bestimmungen

9.1.           Es bestehen keine weiteren mündlichen Vereinbarungen.

9.2.           Der Schlüssel für die Gemeinschaftspraxis befindet sich im Schlüsseltresor. Der Schlüssel ist nach der Benutzung der Räume wieder ordnungsgemäß dort zu verwahren. Bei Verlust des Schlüssels sind die Kosten für die Neuanschaffung von Schloss und Schlüsseln vollständig von der Praxisnutzerin zu übernehmen.

9.3.           Sollte durch die „Nicht-Hinterlegung“ nach Benutzung der Räume, die darauffolgende Raumnutzerin die Räume nicht benutzen können, ist ein Schadenersatz für zusätzliche organisatorische Tätigkeiten in Höhe von € 150 (in Worten: Einhundertfünfzig Euro) zu entrichten.

9.4.           Die Praxisinhaberin übernimmt keine Haftung für die erbrachten Dienstleistungen, welche die Raumnutzerin in Ausübung ihrer Tätigkeit aufgrund des selbständigen Abschlusses eines Vertrages mit ihren Klienten erbringt.

 

10.          Gewährleistung & Recht

10.1.        Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus übernimmt die Praxisinhaberin keine Garantien.

10.2.        Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPRG.

10.3.        Für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Oberösterreich vereinbart.

10.4.        Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher Hinsicht möglichst genau erreicht wird. 


Stand der AGB 10.10.2024