Seminarzentrum OJAS Zell am Moos NÄHE MONDSEE

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Buchung einer Veranstaltung

1.           Identität der Veranstalterin

 

Petra Freysoldt, geb. 10.05.1983

 

Hauptstraße 3, 4893 Zell am Moos

 

Tel.: 0677 6296 9740

 

www.petrafreysoldt.com, www.ojas-therapiezentrum.at

 

 

2.           Allgemeines

 

2.1.           Für die bessere Lesbarkeit sind die AGB im generischem Feminin verfasst. Sie gelten aber gleichermaßen für Männer, Inter- und Transpersonen.

 

2.2.           Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für eine Veranstaltungsbuchung, im nachfolgenden „Veranstaltung“ genannt.

 

2.3.           Teilnehmerin ist gemäß dieser AGB jede natürliche oder juristische Person, welche die Leistung in Anspruch nimmt.

 

2.4.           Mit der Buchung dieser Leistung erklärt sich die Teilnehmerin auch ohne gesonderte schriftliche Zustimmung mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden.

 

 

3.           Buchung

 

3.1.        Veranstaltungen können über die Webseiten (www.ojas-therapiezentrum.at, www.petrafreysoldt.at, telefonisch oder per E-Mail) gebucht werden.

 

3.2.        Die Buchung ist in jedem Fall ein verbindlicher Vertragsabschluss und verpflichtet die Teilnehmerin zur Zahlung des Veranstaltungsbeitrages.

 

3.3.        Für eine Buchung ist die korrekte Angabe von Vor- und Familiennamen, Wohnadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer erforderlich.

 

 

4.           Bezahlungen & Verzug

 

4.1.        Der angegebene Preis für die Veranstaltung versteht sich ohne Aufenthalts-, Verpflegungs- und Reisekosten.

 

4.2.        Die Entrichtung der Veranstaltungskosten ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Bezahlung ist ausschließlich über den Bankweg möglich.

 

4.3.        Bei Zahlungsrückständen erfolgt eine zweimalige Mahnung und Aufforderung zur Zahlung der Rückstände. Für jede Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von EUR 15,– in Rechnung gestellt. Werden offene Zahlungsrückstände nicht innerhalb der in der zweiten Mahnung festgelegten Frist beglichen, wird die Forderung zur Betreibung an ein Inkassobüro weitergeleitet. Die damit in Zusammenhang entstehenden Kosten sind zur Gänze von der Teilnehmerin zu tragen.

 

4.4.        Wurde eine Teilzahlung der Veranstaltungskosten vereinbart, ist bei Zahlungsverzug der Gesamtbetrag sofort fällig.

 

 

5.           Teilnahmevereinbarungen

 

5.1.        Um die Effizienz der Veranstaltungen zu garantieren, ist die Teilnehmerinnenzahl begrenzt. Die Anmeldung erfolgt entsprechend der Reihenfolge ihres Einganges. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung erfolgt auch die Zusendung der Rechnung. Nur vor Veranstaltungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Teilnahme an der Veranstaltung.

 

5.2.        Durch Verhinderung der Veranstalterin entfallene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit an einem zusätzlichen Termin ohne zusätzliche Gebühr nachgeholt. Kann ein Ersatztermin nicht angeboten werden, werden die Veranstaltungskosten aliquot im Verhältnis der entfallenden Einheiten zu den gesamten Einheiten zurückerstattet.

 

5.3.        Die Veranstalterin behält sich vor, Veranstaltungen, bei denen die angegebene Mindestanzahl an Teilnehmerinnen nicht erreicht wird, abzusagen.

 

5.4.        Wird eine Veranstaltung von der Veranstalterin abgesagt, werden die Veranstaltungskosten in voller Höhe an die Teilnehmerin zurückerstattet.

 

5.5.        Die teilweise oder gänzliche Rückerstattung der Veranstaltungskosten erfolgt durch Überweisung auf ein von der Teilnehmerin bekanntzugebendes Konto.

 

5.6.        Die Veranstalterin behält sich kurzfristige Änderungen im angekündigten Programm (inhaltlich) oder in der Ausführung (organisatorisch) der Veranstaltung, insbesondere aus Gründen der Aktualität oder in Folge unvorhersehbarer Ereignisse, vor. Die Teilnehmerin wird über eine Absage oder Änderung rechtzeitig in geeigneter Form informiert. Der Teilnehmerin werden jedoch keine Spesen oder Kosten gleich welcher Art ersetzt, die aus einer Änderung resultieren.

 

5.7.        Sollte es zu einer Änderung der Veranstaltung durch die Veranstalterin kommen und die Teilnehmerin dadurch verhindert sein teilzunehmen, verpflichtet sich die Veranstalterin den bereits bezahlten Betrag zurück zu erstatten.

 

5.8.        Weitergehende Ansprüche an die Veranstalterin sind ausgeschlossen. Dies umfasst auch den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, Verletzungen und Personenschäden.

 

5.9.        Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich.

 

 

6.           Anonymität und Verschwiegenheit

 

6.1.        Für die Teilnahme an einer Veranstaltung gilt: Bezüglich aller Vorgänge und Gesprächsinhalte, welche die Teilnehmerin während des Seminars erfährt und über die gesprochen wird, besteht gegenüber Dritten Schweigepflicht. Was in der Gruppe besprochen wird, ist streng vertraulich. Dies bedeutet, dass außerhalb der Gruppe keine Informationen weitergegeben werden dürfen, die Rückschlüsse möglich machen auf Teilnehmer oder auf Personen, von denen direkt oder indirekt gesprochen wurde oder wird. Diese Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Teilnahme an der Veranstaltung. Die strikte Beachtung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauliche Arbeit.

 

 

7.           Rücktritt, Stornierungen, Widerruf

 

7.1.        Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen und erhalten ihre rechtliche Gültigkeit erst durch eine entsprechende Bestätigung durch die Veranstalterin. Eine Umbuchung auf eine Ersatzteilnehmerin ist nicht möglich.

 

7.2.        Bei Stornierung durch die Teilnehmerin werden folgende Stornogebühren zur Zahlung fällig:

 

·           Stornierungen bis 20 (zwanzig) Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

 

·           Stornierungen ab 19 (neunzehn) Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungskosten

 

·           Stornierungen ab 5 (fünf) Werktag vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Veranstaltungskosten

 

·           Fernbleiben ohne Stornierung: 100% der Veranstaltungskosten

 

7.3.        Die unter Punkt 7.2 ausgewiesenen Stornogebühren werden auch dann zur Zahlung fällig, wenn die Veranstaltungskosten noch nicht oder nur teilweise bezahlt wurden.

 

7.4.        Wurden die Veranstaltungskosten bereits von der Teilnehmerin bezahlt, wird die Veranstalterin die Stornogebühren von den Veranstaltungskosten einbehalten und die Differenz auf ein von den Kursteilnehmerin bekanntzugebendes Konto überweisen.

 

7.5.        Bei Änderung des Veranstaltungsortes ist ein außerordentlicher Rücktritt nur möglich, wenn das Erscheinen am Veranstaltungsort aufgrund der Wegzeiten nicht zumutbar ist.

 

7.6.        Bei Änderung der Veranstaltungsleitung (insbesondere bei Verhinderung) besteht kein außerordentliches Rücktrittsrecht der Teilnehmerin.

 

 

8.           Haftung

 

8.1.        Sämtliche von der Veranstalterin in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Veranstalterin übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, soweit der Veranstalterin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden können.

 

8.2.        Die Veranstalterin übernimmt in Fällen leichter Fahrlässigkeit keine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmerin, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit haben die Geschädigten zu beweisen.

 

8.3.        Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung hinsichtlich eines bestimmten persönlichen Erfolgs und kann nicht für einen bestimmten individuellen Erfolg ihrer Veranstaltungen haftbar gemacht werden.

 

 

9.           Schadenersatz

 

9.1.        Das Inventar, die Räumlichkeiten, Medien und Geräte des Veranstaltungsorts sind schonend zu verwenden bzw. zu behandeln. Allfällige Schäden sind umgehend zu melden.

 

9.2.        Die Teilnehmerin haftet für Schäden welche sie verursacht hat und ist daher zu entsprechendem Ersatz verpflichtet.

 

 

10.       Urheberrecht

 

10.1.     Die Inhalte der zur Verfügung gestellten Skripten, Unterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und sind ausschließlich für die persönliche Verwendung der Teilnehmerin bestimmt. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die Speicherung, Vervielfältigung, Übersetzung, Verarbeitung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie Weitergabe an andere Personen – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – ohne Zustimmung der Urheberin ist untersagt.

 

 

11.       Datenspeicherung

 

11.1.     Zur Abwicklung der Korrespondenz werden personenbezogene Daten der Teilnehmerin benötigt. Die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzgrundverordnung). Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung genutzt. Die Teilnehmerin kann jederzeit Auskunft zu den über sie gespeicherten Daten erhalten und die Löschung derselben in Fällen des Art. 17 DSGVO verlangen.

 

 

12.       Sonstige Bestimmungen

 

12.1.     Die Veranstalterin behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen, Teilnehmerinnen von einer Veranstaltung auszuschließen.

 

12.2.     Es bestehen keine weiteren mündlichen Vereinbarungen.

 

 

13.       Gewährleistung & Recht

 

13.1.     Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus übernimmt die Veranstalterin keine Garantien und Haftung.

 

13.2.     Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPRG.

 

13.3.     Für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Oberösterreich vereinbart.

 

13.4.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher Hinsicht möglichst genau erreicht wird. 


Stand der AGB 01.10.2024